In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Emsland und mit Zustimmung der IHK Osnabrück-Emsland, der HWK Osnabrück-Emsland und der Ärztekammer Niedersachsen führen wir zum wiederholten Male die „Teilzeitausbildung für Frauen – TafF“ durch.
Seit 2005 besteht nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Möglichkeit der Teilzeitausbildung für junge Mütter und Väter ohne Verlängerung der Ausbildungszeit, sofern die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts mindestens 25 und maximal 30 Wochenstunden beträgt.
Die betriebliche Ausbildung erfolgt in vollem Umfang entsprechend den inhaltlichen Bestimmungen des Ausbildungsrahmenlehrplans. Es werden nur ausbildungsberechtigte Betriebe einbezogen, die nach Art und Umfang geeignet sowie persönlich und fachlich geeignetes Ausbildungspersonal vorhalten. Die theoretischen Unterweisungen erfolgen im erforderlichen Umfang durch die Berufsbildenden Schulen.
Die sozialpädagogische Begleitung der Auszubildenden, die organisatorische Unterstützung der Ausbildungsbetriebe bei der Umsetzung der betrieblichen Teilzeitausbildung, die Regelung einer nachhaltigen Kinderbetreuung und der Einsatz von Förderunterricht erfolgt durch unser Dozententeam.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Fallmanager des Landkreises Emsland oder unter der Tel.-Nr.: 05931/88599-0.